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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Fundfabrik der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH

Präambel

Die Fundfabrik ist das Gebrauchtwarenkaufhaus der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (nachfolgend ASF).

Unsere käuflich zu erwerbenden Waren sind uns kostenlos überlassen worden. Es handelt sich in der Regel um Gebrauchtwaren, die übliche Gebrauchsspuren aufweisen können. Es werden keine weitergehenden Zusagen über die besichtigte Funktionsfähigkeit hinaus abgegeben. Insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien, abgegeben.

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für jeden zwischen der ASF als Betreiberin des Gebrauchtwarenkaufhauses „Fundfabrik“ und den Käufer*innen abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Gegenständen jeglicher Art.

Diese AGB werden Bestandteil jedes von der ASF und der Käufer*in geschlossenen Vertrages und gelten als mit Vertragsschluss bzw. Kauf des Gegenstandes angenommen.

Maßgebend ist diejenige Fassung unserer AGB, die zum Zeitpunkt des Erwerbs gültig ist.

§2. Herkunft der angebotenen Gegenstände/Funktionsfähigkeit/Vertragsinhalt

2.1. Die Käufer*in erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren, die der ASF zum Zwecke der Wiederverwendung in der Fundfabrik von Dritten gespendet wurden. Diese Waren wurden der ASF kostenlos durch Dritte überlassen.

2.2. Die Gegenstände weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechende Gebrauchs- und Verschleißpuren auf. Die ursprüngliche Nutzbarkeit oder charakteristischen Eigenschaften der Gegenstände kann ganz oder teilweise aufgehoben sein. Die Gegenstände eignen sich damit auch nicht mehr oder nur eingeschränkt zur gewöhnlichen Verwendung und sind nicht mit neuwertigen Gegenständen gleicher Art vergleichbar. Sie entsprechen keinesfalls dem Zustand neuer oder neuwertiger Gegenstände.

Mit Ausnahme von Elektrogeräten und Fahrrädern sind die zum Verkauf stehenden Gegenstände der Fundfabrik weder auf Funktionsfähigkeit, Mangelfreiheit noch auf gefahrlose Benutzbarkeit hin geprüft worden.

2.3. Der Käufer*in obliegt es, vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Kaufgegenstandes diesen hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und gefahrloser Benutzbarkeit zu untersuchen. Die Benutzung des Kaufgegenstandes ohne vorherige Prüfung, ggf. durch Fachleute, kann mit Gefahren für Menschen und Sachen verbunden sein oder zu weiteren Gefährdungen führen.

2.4. Fahrräder werden von einem Dritten (dafür zugelassenen Betrieb) auf Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit geprüft. Elektrogeräte werden von der ASF nach VDE geprüft. Über jedes geprüfte Gerät wird ein Prüfprotokoll erstellt, das den Zustand des Geräts nachweist. Hat sich im Rahmen dieser Prüfung ein Mangel (Einschränkung der Funktionsfähigkeit) gezeigt, so wird dieser der Käufer*in über entsprechende Hinweise am bzw. beim Gerät mitgeteilt.

2.5. Über die vor Ort bestehende Funktionstüchtigkeit hinaus werden von der ASF keine Zusicherungen und/oder Garantien abgegeben.

§3. Reservierung oder Bestellung von Gegenständen

Eine Bestellung oder eine Reservierung von Gegenständen ist ausgeschlossen.

§4. Haftung und Gewährleistung

4.1. Die Gegenstände weisen übliche Gebrauchs-, Nutzungs- und Verschleißspuren auf, die teilweise erheblich sein können.  

4.2. Weder im Zeitpunkt der Übergabe bekannte oder ersichtliche Verschleiß- und Abnutzungsspuren bzw. Beschädigungen noch sonstige mitgeteilte Einschränkungen stellen einen Mangel dar, der eine Gewährleistung nach sich zieht.

4.3. Die Gewährleistung für Mängel ist für alle Kaufverträge mit Unternehmen ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten der ASF sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

4.4. Über die geprüfte Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Fahrrädern und Elektrogeräten hinausgehend werden von der ASF keine Zusicherungen und/oder Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben.

4.5. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so kann die Käufer*in von dem Vertrag zurücktreten. Dies ist nur gegen Vorlage des Kassenbons möglich. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die ASF kann mangelhafte Gegenstände nicht ersetzen und nachliefern, da jeder angebotene Gegenstand ein Einzelstück ist.

4.6. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falsches Aufstellen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch die Käufer*in verursacht werden.

4.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Kaufsache.

4.8. Die ASF haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

Ebenso haftet die ASF für Sachschäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen verursacht wurden.

Für Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen, sowie für alle weiteren Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung oder Arglist der ASF, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die ASF ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

4.9. Eine weitergehende Haftung der ASF ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der ASF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen.

§5 Preise und Zahlung

5.1. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise.

5.2. Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig und mit ausgewiesenen digitalen Zahlungsmitteln zu bezahlen.

§6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der ASF.

§7. Gefahrübergang

7.1 Mit Abschluss des Kaufvertrages geht jegliche Gefahr auf die Käufer*in über, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges.

 7.2. Die Gegenstände sind unmittelbar nach Bezahlung von der Käufer*in mitzunehmen. Die ASF übernimmt keinerlei Zwischenlagerung oder Bereitstellung zur Abholung.

§8. Schlussbestimmungen

8.1. Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung entstehen, gilt deutsches Recht. Unberührt bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem die Käufer*in den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

8.2. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Käufer*in einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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